Strafverteidigung

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, benötigen Sie fast immer anwaltlichen Beistand. Von einer Beschuldigung erfahren Sie meist, indem Sie eine entsprechende Mitteilung der Polizei erhalten, eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen, eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchgeführt wird oder Sie festgenommen werden. Vielleicht befürchten Sie aber auch nur, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und suchen deshalb anwaltlichen Rat.

Ohne anwaltlichen Beistand werden bereits in diesem Stadium häufig gravierende Fehler begangen, die später nur noch schwer zu beheben sind. So stehen Sie bei polizeilichen Vernehmungen unter starkem Druck und machen unter Umständen eine erste Aussage, obwohl Sie hierzu nicht verpflichtet sind. Sie wissen vielleicht nicht, dass Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht haben, und dass Sie sich nicht verdächtig machen, wenn Sie die Aussage verweigern.

Es ist also immer sinnvoll, sich möglichst früh von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen. Selbstverständlich werden wir aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für Sie tätig, möglicherweise erst im Revisionsverfahren oder in der Strafvollstreckung.

Je nach Höhe der zu erwartenden Strafe, bzw. der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage müssen Sie nach dem Gesetz einen Verteidiger haben. Diese sogenannte Pflichtverteidigung übernehmen wir auch für Sie.

Bei der Vertretung im Strafverfahren ist es immer wichtig, die jeweilige Lebenssituation des/der Betroffenen im Auge zu haben. Es kann wichtig sein, ein bestimmtes Verfahrensziel mit allen Mitteln zu erkämpfen, möglicherweise auch durch mehrere Instanzen hindurch.

In anderen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, auf ein langwieriges Strafverfahren zu verzichten und sich stattdessen mit einer Einstellung des Verfahrens (z.B. unter einer Auflage) zufrieden zu geben. Es kann auch ratsam sein, ein Geständnis abzulegen, wenn auf diese Weise z.B. die Untersuchungshaft schneller beendet wird. Bei Verkehrsdelikten kann unter Umständen selbst eine rasche Verurteilung vorteilhaft sein, wenn Sie z.B. auf diese Weise Ihren Führerschein früher zurückerhalten.

Bei Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, muss die aufenthaltsrechtliche Situation immer vorrangig mitgedacht werden. Schon Verurteilungen zu einer geringen Strafe können zu erheblichen ausländerrechtlichen Konsequenzen führen oder einer Einbürgerung im Wege stehen. Auch in Verfahren gegen Jugendliche (14 bis 18-Jährige) und Heranwachsende (18 bis 21-Jährige) sind in den sog. Jugendverfahren Besonderheiten gegeben.

Wir können für Sie tätig werden, indem wir:

Weiterführende Informationen:
Ermittlungsausschuss Berlin