Nebenklagevertretung

Bei bestimmten Straftaten wird dem/der durch die Straftat Verletzten ein besonderes schutzwürdiges Interesse am gesamten Verfahren eingeräumt. Als Nebenkläger/-in erhält der/die Verletzte die Gelegenheit, durch eine umfassende Beteiligungsbefugnis unabhängig von der Staatsanwaltschaft seine/ihre persönlichen Interessen im Strafverfahren zu verfolgen.

Die Liste der Straftaten, bei denen der/die Verletzte als Nebenkläger/in auftreten kann, umfasst Sexualstraftaten wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Beleidigung, Körperverletzung, bestimmte Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie Menschenraub, Freiheitsberaubung und Geiselnahme sowohl in vollendeter als auch in versuchter Form, ferner versuchter Mord und versuchter Totschlag. Als Nebenkläger/innen können sich aber auch Verwandte eines oder einer durch eine Straftat Getöteten anschließen.

Viele Verletzte empfinden das Strafverfahren und insbesondere die Situation in der Hauptverhandlung als besonders erniedrigend und wie eine zweite, gegen sie gerichtete Tat. Seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet der Nebenklagevertretung tätig, und es ist unser besonderes Anliegen, den Verletzten eine eigene Stimme in den Strafverfahren zu verleihen und sie vor weiterem Schaden zu bewahren.

Wir sind insbesondere spezialisiert auf die Vertretung von:

und arbeiten auch politisch seit vielen Jahren mit entsprechenden Organisationen zusammen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können wir u.a.:

Bei kindlichen Zeugen/innen ist es vor allem wichtig, kindgerecht den Gang des Verfahrens zu erklären, die Angst vor der Hauptverhandlung zu nehmen und die Kinder bei den Aussagen zu begleiten. Wichtig ist auch, die Ängste und Wünsche der Kinder zu hören und ernst zu nehmen, da gerade Kinder durch Straftaten häufig erfahren mussten, dass über ihre Interessen hinweggegangen wurde.

Weiterführende Informationen: