Kosten
Grundsätzlich sind die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) geregelt. Dort ist festgelegt, welche Gebühren Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für ihre Tätigkeit in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren berechnen dürfen (und müssen).
Daneben ist es möglich, individuell mit den Mandanten und Mandantinnen eine schriftliche Honorarvereinbarung abzuschließen, die unabhängig von der gesetzlichen Regelung gelten soll. Dabei kann sowohl pauschal ein Betrag für die gesamte voraussichtliche Tätigkeit in einer Angelegenheit vereinbart werden, als auch ein Stundenhonorar.
Wir besprechen mit Ihnen bei Übernahme jedes Mandats vorab die Gebühren, die unsere Tätigkeit mit sich bringt, so dass Sie von Anfang an Klarheit haben, welche Kosten auf Sie zukommen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Kosten in einer Summe zu zahlen, gibt es nach der Zahlung eines Vorschusses immer die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Für eine persönliche Erstberatung müssen Sie je nach Rechtsgebiet und je nach Kompliziertheit und Umfang der Fragestellung mit Beratungskosten zwischen 60,00 € und 100,00 € inklusive Mehrwertsteuer rechnen.
Über diese ersten Informationen hinaus geben wir Ihnen gerne auch vorab zu den konkreten Kosten einer von Ihnen gewünschten Vertretung oder Beratung telefonisch oder per email Auskunft.