Folgen von Strafverfahren
Zivilrechtliche Folgen:
Sehr viele Strafverfahren ziehen zivilrechtliche Folgeprozesse nach sich.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen den/die Täter/in, sowohl im Rahmen eines Strafverfahrens in einem sog. Adhäsionsverfahren, als auch vor den Zivilgerichten. Wir vertreten Sie auch in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz oder nach dem Versicherungsgesetz.
Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt werden, vertreten wir Sie bei Schadenersatzansprüchen, die nach einem Strafverfahren von dritter Seite, etwa von Versicherungen oder Krankenkassen, gegen sie erhoben werden.
So wie im Strafverfahren zivilrechtliche Konsequenzen berücksichtigt und eingebaut werden müssen, müssen auch im späteren Zivilverfahren die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren verwertet werden.
Ausländerrechtliche Folgen:
Sehr viele Strafverfahren ziehen ausländerrechtliche Folgeprozesse nach sich.
Wenn Sie wegen einer Straftat verfolgt oder verurteilt werden und Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, drohen ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zu Ausweisung und Abschiebung. Es ist besonders wichtig, bei der Verteidigung von Menschen ohne deutschen Pass stets auch die ausländerrechtliche Seite zu berücksichtigen und frühzeitig einer Gefährdung des Aufenthaltsstatus entgegen zu treten.
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Durch unsere Spezialisierung in beiden Rechtsgebieten können wir Sie in einer solchen Situation umfassend kompetent vertreten.