Familienrecht

Das Familienrecht regelt alle rechtlichen Belange, die sich aus Verwandtschaft, Familie, Ehe oder Lebenspartnerschaft ergeben. Wir raten stets, sich frühzeitig und umfassend anwaltlich beraten zu lassen, da gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten häufig weitreichende Konsequenzen zu erwarten sind.

Im Familienrecht werden wir für Sie tätig, indem wir Sie unter anderem beraten und vertreten:

Wir sind seit vielen Jahren besonders auch auf die Vertretung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit spezialisiert. Da an familienrechtliche Verhältnisse häufig auch entscheidende aufenthaltsrechtliche Folgen geknüpft sind, beraten wir Sie in diesen Fällen selbstverständlich auch stets hinsichtlich der ausländerrechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen. Dies schliesst auch Fragen ein, die internationalen Bezug haben, sowohl wenn Personen im Ausland leben, als auch wenn ausländisches Recht Anwendung findet.

Bei einer Scheidung ist zu beachten, dass im Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht. Dies bedeutet, dass zumindest einer der Eheleute anwaltlich vertreten sein muss. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen wird daher für eine Ehescheidung immer Prozesskostenhilfe bewilligt.

Weiterführende Informationen: