Aufenthaltsrecht, Asylrecht und Staatsangehörigkeitsrecht

Seit Jahren vertreten und beraten wir ausländische Staatsangehörige in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen von der Einreise über die Sicherung des Aufenthalts bis hin zu der Verteidigung gegen eine - möglicherweise zwangsweise - Beendigung des Aufenthaltrechts.

Einen Aufenthalt können Staatsangehörige anderer Länder oder auch Staatenlose entweder nach den Bestimmungen des Anfang 2005 vollständig neu geregelten Aufenthaltsgesetzes erhalten oder wenn sie nach Durchführung eines Asylverfahrens als politisch verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden. Wenn sich ein Anspruch auf Aufenthalt weder aus den gesetzlichen Regelungen noch über ein Asylverfahren herleiten lässt, gibt es in bestimmten Konstellationen noch die Möglichkeit, ein humanitäres Aufenthaltsrecht über die Härtefallkommissionen der Bundesländer zu erhalten.

Aufenthaltsrechtlich unterstützen wir Sie bei der Erlangung eines Aufenthaltsrechts sowohl vom Ausland aus als auch wenn sie bereits hier leben. Wir vertreten Sie auch bei der Verbesserung Ihres Aufenthaltsstatus, bei Fragen der Familienzusammenführung zu hier bereits lebenden Angehörigen, der Wiedereinreise nach einer Ausreise oder Ausweisung und Abschiebung.

Im Mittelpunkt des Asylverfahrens steht die persönliche Anhörung der geflüchteten Person durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dabei müssen alle für die Flucht maßgeblichen Gründe und Nachweise für die erlittene Verfolgung mitgeteilt werden. Die dort gefällte Entscheidung kann bei negativem Ergebnis vom Verwaltungsgericht überprüft werden. Es ist unserer Ansicht nach enorm wichtig, sich bereits vor der Anhörung durch das Bundesamt zumindest umfänglich beraten zu lassen, weil Widersprüche und Ungereimtheiten in den Angaben bei der Anhörung später sehr schwer auszuräumen und richtig zu stellen sind und den Erfolg eines Asylbegehrens gefährden können. Im Asylrecht ist zudem ein fundiertes Wissen über die Herkunftsländer der Asylsuchenden erforderlich. Hier haben wir uns in den vergangenen Jahren auf die Situation kurdischer und türkischer Flüchtlinge aus der Türkei, von Flüchtlingen aus Syrien, dem Iran und Tschetschenien spezialisiert wie auch auf die Situation von Flüchtlingen aus einer Reihe afrikanischer Länder wie insbesondere Kamerun, Togo, Elfenbeinküste und dem Sudan.

Darüber hinaus setzen wir uns auch im Flüchtlingsrecht für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender* und Intersexuellen (LGBT) ein und vertreten Flüchtlinge, die ihre Herkunftsländer wegen Verfolgung aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verlassen mussten.

Oftmals schließt sich nach einem mehrjährigen Aufenthalt der Wunsch nach einer Einbürgerung und damit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an. Auch hier vertreten wir Sie gerne im gesamten Verfahren.

Im Aufenthalts- und Asylrecht gilt es, sich über das einzelne Mandat hinaus gegen die zunehmende rechtliche und soziale Verschärfung zu stellen und gesellschaftlich Position zu beziehen. Auf dieser Basis engagieren wir uns rechtspolitisch im Arbeitskreis Aufenthaltsrecht des RAV und in der Zusammenarbeit mit amnesty international, pro asyl, dem UNHCR und den Flüchtlingsräten.

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